Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld
Lottobetrug: Razzien in drei Bundesländern - Hauptverdächtiger in Untersuchungshaft
Freiheitsstr. - 08.11.2016Mehrere Tausende Kunden von nicht genehmigten
Lottotippgemeinschaften aus dem Bundesgebiet sind im Zeitraum von
2013 bis 2015 um insgesamt mindestens fünf Millionen Euro betrogen
worden.
Im Zuge der Ermittlungsarbeiten durchsuchten Kriminalbeamte des
Polizeipräsidiums Krefeld nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Krefeld und mit Unterstützung der jeweiligen örtlichen Behörden
bereits am Mittwoch, 2. November 2016, Firmen und Privaträume in
Koblenz, Frankfurt am Main, Offenbach und Mülheim an der Ruhr.
Zeitgleich wurden mit Unterstützung der Steuerfahndung Düsseldorf und
des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Geschäftsräume in Riga
(Lettland) durchsucht. Die Beamten stellten dabei umfangreiches
Datenmaterial und zahlreiche Unterlagen sicher.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, die Mitglieder ihrer nicht
genehmigten Tippgemeinschaften um Großteile ihrer Wetteinsätze
betrogen zu haben. Diese Kunden sollen zuvor von einem Krefelder
Geschäftsmann, der mittlerweile zu einer mehrjährigen
Freiheitsstraße
rechtskräftig verurteilt wurde, angeworben worden sein. Den
Tatverdächtigen wird zur Last gelegt, von den Monatsbeiträgen der
Lottospieler in Höhe von rund 50 Euro nur einen Bruchteil als
tatsächlichen Lottoeinsatz verwendet zu haben.
Die mutmaßlichen Täter sollen die Monatsbeiträge über einen
ausländischen Zahlungsdienstleister per Lastschriftverfahren
eingezogen haben. Dabei entstand zwischen 2013 und 2015 ein
Gesamtschaden in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro. Ferner
besteht der Verdacht, dass die mutmaßlichen Täter ihre
Geschäftstätigkeit ins Ausland verlegt haben, um sich so dem Zugriff
der deutschen Behörden zu entziehen.
Während der Razzia konnten die Polizeibeamten der
Ermittlungskommission "Pay" auch den 51-jährigen Hauptverdächtigen
festnehmen. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. Im Wege der
Vermögensabschöpfung wurden zudem Konten des Beschuldigten gepfändet.
(840)
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